HACKER und JUNG: Theater, Konzertveranstalter, Messebetreiber und der Rundfunk brauchen Funkfrequenzen
Berlin. Nach dem heutigen Parlamentarischen Frühstück der FDP-Bundestagsabgeordneten Thomas Hacker und Christian Jung zum Erhalt der Frequenzen für Kultur und Medien erklärten beide am Mittwoch in Berlin (25.9.2019):
„Die bislang für Kultur und Medien genutzten Funkfrequenzen müssen erhalten bleiben. Theater, Konzertveranstalter, Messebetreiber und der Rundfunk sind für ihre Drahtlostechnik wie Funkmikrofone dringend auf diese Frequenzen angewiesen. Andernfalls könnte in Deutschland etwa kein „Eurovision Song Contest“ (ESC) mehr stattfinden. Schon heute mangelt es an Frequenzen. Das haben die Vertreter aus der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie aus den Medien bei verschiedenen Gesprächen gestern und heute im Deutschen Bundestag dargelegt.
Die drahtlosen Anwendungen der Medien- und Veranstaltungsproduktion sind auf technisch und wirtschaftlich geeignete Lösungen angewiesen. Durch die Umwidmung von Rundfunkfrequenzen an den Mobilfunk - Digitale Dividende I (800 MHz) und II (700 MHz) - wurde die Kreativ- und Kulturindustrie seit 2010 erheblich eingeschränkt und wirtschaftlich belastet, ohne dass tatsächlich ein fairer und dauerhaft tragfähiger Ausgleich stattfand.
Sollten weitere UHF-Frequenzen ausverkauft werden (im Bereich zwischen 470 und 694 MHz), wären viele Theater nicht mehr spielfähig oder nur noch spielfähig ohne jegliche drahtlosen Mikrofone. Das würde bedeuten, dass Inszenierungen umgeschrieben und umgeplant werden müssten. Manche Stücke könnten in Deutschland nicht mehr aufgeführt werden, weil kabelgebundene Mikrofone aus dramaturgischen oder Gründen des Arbeitsschutzes nicht verwendet werden können. Hinzu kommt, dass mit jeder Frequenzbandstreichung der Aufwand steigt, ein störungsfreies Setup einzurichten.
Der neue Standard 5G ist noch keine Lösung für diese Branche. Das haben die Hersteller heute in Berlin ebenfalls verlauten lassen. Grund sind die großen Verzögerungen (Latenzen), die bei 5G-Übertragungen weiterhin bestehen. Aus diesem Grund müssen die Nutzer von Mikrofonen weiterhin auf das Frequenzband zwischen 470 und 694 MHz zugreifen können.
Wir fordern als Ergebnis infolgedessen, dass der Frequenzbereich zwischen 470 und 694 MHz jeweils co-primär dem Rundfunk und den Nutzern der Drahtlostechnik zugewiesen wird, und zwar dauerhaft und rechtssicher.“